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1. Name und Sitz des Clubs
Nippon Society
Ramstein-Miesenbach
2. Der Vorstand
1. Vorsitzender: Radner Christian
2. Vorsitzender: Rossello Mario
Kassenwart: Lüdgen Nicole
Schriftführer: Lüdgen Nicole
3. Ziel und Zweck
Unsere Zielsetzung ist es, die Interessen der einzelnen Mitglieder zu unterstützen.
Jeder sollte den Club durch regelmässiges Erscheinen an Clubtreffen, Ausfahrten zu Veranstaltungen
und mit einbringen eigener Ideen unterstützen.
Kontaktpflege zu den Mitgliedern
4. Mitglieder
Der Eintritt in den Club ist jeder Person möglich, welche ein japanisches Fahrzeug fährt.
Interessenten stellen sich dem Club bei einem Clubtreffen vor.
Die Mitgliedschaft ist mittels Anmeldeformular beim Vorstand zu beantragen.
Eine Clubaufnahme ist nur dann möglich, wenn die betreffende Person die Vereinssatzung gelesen
und den Mitgliedsantrag ausgefüllt und unterschrieben dem Vorstand übergeben hat
5. Mitgliederrechte / Pflichten
Jedes Mitglied hat das Recht auf freie Meinungsäusserung.
Unsere Clubtreffen finden immer am ersten Samstag eines jeden Monats um 19 Uhr im Bistro des Planet
Bowling Kaiserslautern statt.
Eine Änderung der Adressen oder persönlichen Daten sind dem Club mitzuteilen.
Das Mitglied hat darauf zu achten, dem Ansehen des Clubs im Strassenverkehr und in der Gesellschaft
nicht zu schaden
6. Mitgliedsbeitrag
Der Club erhebt einen Beitrag von 5 € monatlich pro Clubmitglied, dieser dem Club zugute kommt,
(gemeinsame Feste, Clubanschaffungen, etc.).
Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Club erfolgt keine Auszahlung der eingezahlten Clubbeiträge.
7. Ausschluss
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist jedem Mitglied freigestellt.
Der Ausschluss aus dem Club geschieht fristlos.
Wir halten uns vor Mitglieder aus den folgenden Gründen aus dem Club auszuschliessen:
Unentschuldigtes Nichterscheinen auf 3 aufeinander folgenden Clubtreffen.
In einem Zeitraum von 4 Monaten an keiner Veranstaltung teilgenommen.
Wenn das Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Clubs verstösst.
Bei Verstoss gegen die Pflichten, wird über den Ausschluss des betroffenen Mitgliedes bei einer
Mitgliederversammlung entschieden.
8. Organisation
Der Club wird vom Vorstand geführt.
Die Vorstandsmitglieder werden immer auf 1 Jahr gewählt.
Der Vorstand kann auch während seiner Amtszeit, nach Antragstellung, bei einer Mitgliederversammlung
durch Mehrheit (51%) abgewählt werden.
Gleiches gilt auch für den Kassenwart, sowie für den Schriftführer.
Tritt der Vorsitzende, der Kassenwart oder der Schriftführer vorzeitig zurück, so wird unverzüglich eine
Mitgliederversammlung einberufen, die eine Neuwahl durchführt.
Aufgaben des 1. Vorsitzenden:
Koordiniert das Clubgeschehen, klärt allgemeine Clubfragen und repräsentiert den Club.
Aufgaben des 2. Vorsitzenden:
Unterstützt und vertritt den 1. Vorsitzenden.
Aufgaben des Schriftführers:
Führt eine Anwesenheitsliste bei den Clubtreffen, des weiteren hält er wichtige Beschlüsse der
Treffen schriftlich fest.
Aufgaben des Kassenwartes:
Verwaltet die Ein und Ausgaben des Clubs und führt Buch über diese.
Mittel des Vereins dürfen nur für Clubdienstliche Zwecke verwendet werden.
Über die Ausgabe muss bei einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden.
9. Satzungsänderung
Eine Änderung der Satzung muss durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Punktes der Regeln anzugeben.
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