Überschrift Internetbanner 001
japan-flagge-wehend
Ausfahrt Karlsthal
Kopie von Samurai
Willkommen Homepage Home

                  Satzung der Nippon Society

                 

 

1. Name und Sitz des Clubs

 

Nippon Society  

Ramstein-Miesenbach

 

 

2. Der Vorstand

 

1. Vorsitzender: Radner Christian

2. Vorsitzender: Rossello Mario

  Kassenwart: Lüdgen Nicole

  Schriftführer: Lüdgen Nicole

 

 

3. Ziel und Zweck

 

Unsere Zielsetzung ist es, die Interessen der einzelnen Mitglieder zu unterstützen.

Jeder sollte den Club durch regelmässiges Erscheinen an Clubtreffen, Ausfahrten zu Veranstaltungen

und mit einbringen eigener Ideen unterstützen.

Kontaktpflege zu den Mitgliedern

 

 

4. Mitglieder

 

Der Eintritt in den Club ist jeder Person möglich, welche ein japanisches Fahrzeug fährt.

Interessenten stellen sich dem Club bei einem Clubtreffen vor.

Die Mitgliedschaft ist mittels Anmeldeformular beim Vorstand zu beantragen.

Eine Clubaufnahme ist nur dann möglich, wenn die betreffende Person die Vereinssatzung gelesen

und den Mitgliedsantrag ausgefüllt und unterschrieben dem Vorstand übergeben hat
 

 

5. Mitgliederrechte / Pflichten

 

Jedes Mitglied hat das Recht auf freie Meinungsäusserung.

Unsere Clubtreffen finden immer am ersten Samstag eines jeden Monats um 19 Uhr im Bistro des Planet

Bowling Kaiserslautern statt.

Eine Änderung der Adressen oder persönlichen Daten sind dem Club mitzuteilen.

Das Mitglied hat darauf zu achten, dem Ansehen des Clubs im Strassenverkehr und in der Gesellschaft

nicht zu schaden

 

 

6. Mitgliedsbeitrag

 

Der Club erhebt einen Beitrag von 5 € monatlich pro Clubmitglied, dieser dem Club zugute kommt,

(gemeinsame Feste, Clubanschaffungen, etc.).

Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Club erfolgt keine Auszahlung der eingezahlten Clubbeiträge.

 

 

7. Ausschluss

 

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt ist jedem Mitglied freigestellt.

Der Ausschluss aus dem Club geschieht fristlos.

Wir halten uns vor Mitglieder aus den folgenden Gründen aus dem Club auszuschliessen:

Unentschuldigtes Nichterscheinen auf 3 aufeinander folgenden Clubtreffen.

In einem Zeitraum von 4 Monaten an keiner Veranstaltung teilgenommen.

Wenn das Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Clubs verstösst.

Bei Verstoss gegen die Pflichten, wird über den Ausschluss des betroffenen Mitgliedes bei einer

Mitgliederversammlung entschieden.

 

 

8. Organisation

 

Der Club wird vom Vorstand geführt.

Die Vorstandsmitglieder werden immer auf 1 Jahr gewählt.

Der Vorstand kann auch während seiner Amtszeit, nach Antragstellung, bei einer Mitgliederversammlung

durch Mehrheit (51%) abgewählt werden.

Gleiches gilt auch für den Kassenwart, sowie für den Schriftführer.

Tritt der Vorsitzende, der Kassenwart oder der Schriftführer vorzeitig zurück, so wird unverzüglich eine

 Mitgliederversammlung einberufen, die eine Neuwahl durchführt.

 

 

Aufgaben des 1. Vorsitzenden:

Koordiniert das Clubgeschehen, klärt allgemeine Clubfragen und repräsentiert den Club.

 

Aufgaben des 2. Vorsitzenden:

Unterstützt und vertritt den 1. Vorsitzenden.

 

Aufgaben des Schriftführers:

Führt eine Anwesenheitsliste bei den Clubtreffen, des weiteren hält er wichtige Beschlüsse der

Treffen schriftlich fest.

 

Aufgaben des Kassenwartes:

Verwaltet die Ein und Ausgaben des Clubs und führt Buch über diese.

Mittel des Vereins dürfen nur für Clubdienstliche Zwecke verwendet werden.

Über die Ausgabe muss bei einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden.

 

 

9. Satzungsänderung

 

Eine Änderung der Satzung muss durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Punktes der Regeln anzugeben.

                            

BuiltWithNOF